Im Falle einer registrierten und nachgewiesenen Straftat könnte Schweizern eine Geldstrafe drohen, eine Freiheitsstrafe ist derzeit jedoch nur für diejenigen vorgesehen, die wiederholt und vorsätzlich Energie zum Zweck der Sabotage verschwenden. Aber auch dann müsste die Straftat nachgewiesen werden, da die Schweizer Polizei nicht ständig jedes Haus kontrolliert, sondern nur stichprobenartig in bestimmten Gebäuden. Darüber hinaus schlägt Polizeichef Fredi Fessler vor, die polizeilichen Maßnahmen auf Bußgelder zu beschränken, da es selbst bei vorsätzlicher Energieverschwendung äußerst schwierig sein kann, die Schuld nachzuweisen.

In sozialen Medien und auf russischen Websites wurde massiv die Information verbreitet, dass Schweizer wegen übermäßigen Heizens ihrer Häuser im Winter ins Gefängnis kommen werden. ,,Die Schweizer Behörden haben den Bewohnern mit Gefängnis gedroht, wenn sie ihre Wohnungen über 19 Grad heizen“, schrieben russische Medien und Nutzer sozialer Medien unter Berufung auf einen Bericht der Schweizer Zeitschrift Blick.

Bildschirmfoto – facebook.com

In der Tat geht es in dem Blick-Artikel um die Maßnahmen der Schweizer Regierung, um in diesem Winter Gas zu sparen. Eine Freiheitsstrafe als Höchststrafe für Energieverschwendung kann nur gegen diejenigen verhängt werden, die bewusst und absichtlich gegen die Vorschriften verstoßen, indem sie beispielsweise ihre Häuser absichtlich auf sehr hohe Temperaturen aufheizen. Aber selbst für solche Straftäter ist eine Geldstrafe wahrscheinlicher als eine Haftstrafe.

Das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Sicherheit in der Schweiz schreibt laut Blick vor, dass mit Gas beheizte Gebäude bis maximal 19 Grad beheizt werden dürfen. Das Warmwasser kann auf bis zu 60 Grad erhitzt werden. Heizungen oder Heißluftzelte sind verboten. Saunen und Schwimmbäder mit warmem Wasser werden von der Heizung abgeschaltet.

,,Verstösse gegen das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge sind immer eine Ordnungswidrigkeit oder teilweise sogar eine Straftat und müssen von den Kantonen entsprechend geahndet werden“, erklärt Markus Sperndli, Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, gegenüber Blick. Zu den Geldstrafen betont Sperndli, dass sich die Anzahl der Tagessätze nach dem Grad des Verschuldens richtet und die Höhe der Tagessätze nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters festgelegt wird.

Daraus folgt, dass jemand, der den Thermostat versehentlich falsch einstellt, mit einer geringeren Strafe davonkommt als jemand, der seinen Pool absichtlich auf 25 Grad aufheizt. Die Strafe für ein Unternehmen, das seine Quote für die Gasproduktion absichtlich überschreitet, wird wahrscheinlich noch härter ausfallen. Denn die Quotenverordnung ist auch bußgeldbewehrt, berichtet die Schweizer Publikation. Haftstrafen von bis zu drei Jahren würden demnach nur gegen die hartnäckigsten Straftäter verhängt, die wiederholt, vorsätzlich und wissentlich gegen das Bundesgesetz verstoßen.

Eine groß angelegte Jagd nach ,,Energiesündern“ wird es jedoch nicht geben. Der Schweizer Wirtschaftsminister Guy Parmelan sagte, das Land sei kein Polizeistaat und die Polizei werde nicht von Tür zu Tür gehen, aber selektive Kontrollen seien möglich. ,,Die Verordnungsentwürfe basieren in erster Linie darauf, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an das Gesetz hält“, sagte der Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Sperndli in diesem Zusammenhang.

Polizeichef Fredi Fessler sagte gegenüber dem Blick zudem: ,,Es gibt noch einige offene Fragen, die geklärt werden müssen. So muss beispielsweise genau festgelegt werden, welche Stelle oder Agentur für welche Kontrolle zuständig ist.“ Fessler will nicht, dass die Energiepolizei von Tür zu Tür geht. ,,Wir wollen die Verordnung mit Augenmaß umsetzen“, sagt er abschließend. Fessler schlägt außerdem vor, die Durchsetzung der Vorschriften auf Bußgelder zu beschränken, so wie es bei der Coronavirus-Pandemie in der Schweiz für Regelverstöße der Fall war. Die Schweizer Kantone haben bis zum 22. September Zeit, ihre Ansichten und Vorschläge zu dem Gesetz einzureichen, das noch geändert werden könnte.

Daher sind die Informationen in den russischen Medien und den sozialen Medien über Gefängnisstrafen in der Schweiz für Personen, die ihre Wohnung über 19 Grad heizen, eine Manipulation. Im Falle eines dokumentierten und nachgewiesenen Verstoßes kann Schweizer Bürgern zwar mit einer Geldstrafe rechnen, aber eine Freiheitsstrafe wird derzeit nur gegen diejenigen verhängt, die wiederholt und wissentlich Energie zum Zwecke der Sabotage verschwenden.

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