Russische Medien waren diese Woche damit beschäftigt, zu behaupten, dass die britische Botschafterin in der Ukraine, Judith Gough, angeblich gegen das Wahlgesetz der Ukraine verstoßen habe, indem sie eine offene Wahlzettell zeigte. Tatsächlich hat Frau Gough so etwas nicht getan, ein Verstoß wäre nur dann aufgetreten, wenn der Stimmzettel ausgefüllt worden wäre oder wenn die Ergebnisse der Abstimmung irgendwie öffentlich gemacht worden wären.

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Britische Botschafterin verstößt gegen das ukrainische Wahlgesetz, indem sie mit Wahlzettel fotografiert wird, erklärt Swesda

Die Wahlbeobachterin Judith Gough verstößt gegen das ukrainische Wahlgeset berichtet Izvestia. Angelsachsen stehen über dem Gesetz verkündetet das wütende konservati-orthodoxe und monarchistische Tsargrad, Vzglyad, Life.ru, Bmf.ru Antifascist und andere folgten.

 

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Einen leeren, nicht ausgefüllten Stimmzettel zu zeigen, ist kein Verstoß gegen das Wahlrecht. Botschafterin Gough twitterte auf einem Foto, auf dem sie einen leeren Stimmzettel hochhielt, um zu zeigen, wie lang er war. „Mit 39 Kandidaten ist der Stimmzettel wirklich so lang“, schrieb sie.

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Das ukrainische Präsidentschaftswahlgesetz, von dem russische Medien behaupten, dass Frau Gough es gebrochen habe, besagt, dass der Wahlprozess geheim sein sollte und der Prozess der geheimen Stimmabgabe gesetzlich garantiert ist. Das Fotografieren, Aufnehmen oder Zeigen, für wen der Wähler gestimmt hat, ist verboten und verstößt gegen das Wahlgeheimnis. Botschafterin Gough zeigte nicht den markierten Wahlzettel von jemandem oder fotografierte niemanden, der ihn ausfüllte; sie verletzte in keiner Weise das Wahlgeheimnis.

Nach dem Strafgesetzbuch der Ukraine wird das Wahlgeheimnis nur dann verletzt, wenn der markierte Stimmzettel öffentlich gezeigt wird, bevor er in die Wahlurne geworfen wird.