Diese Gesetzesinitiative ist reine Fantasie: Die Einteilung der Ukrainer in drei Kategorien je nach der im Alltag verwendeten Sprache wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern auch aus praktischer Sicht unmöglich.
Sowohl im russischsprachigen als auch im ukrainischsprachigen Teil des Netzes verbreitet sich die Nachricht, dass in der Werchowna Rada angeblich über die Einführung einer Einteilung der Bürger in drei Kategorien je nach der von ihnen verwendeten Sprache diskutiert wird. Die neue Regelung sehe angeblich „alle Rechte“ für ukrainischsprachige Bürger, „Rechte nationaler Minderheiten“ für diejenigen, die Ungarisch, Polnisch, Rumänisch und Krimtatarsch sprechen, sowie „keinerlei Rechte“ für russischsprachige Bürger vor. Die Nachricht ist sehr abstrakt formuliert: Insbesondere ist unklar, um welche Rechte es sich genau handelt, und in den Veröffentlichungen wird auf nicht näher bezeichnete „ukrainische Medien“ oder „Abgeordnete“ verwiesen.
Die Nachricht ist jedoch reine Erfindung, und eine entsprechende Gesetzesinitiative gibt es nicht. Die ersten Meldungen tauchten bereits am 30. September auf russischen Telegram-Kanälen auf – und keineswegs in den ukrainischen Medien. Von dort aus wurde die Nachricht dann von Nutzern sozialer Netzwerke aufgegriffen. Gleichzeitig haben weder seriöse ukrainische Quellen noch offizielle Kommunikationskanäle der Regierung über einen solchen Gesetzentwurf berichtet. Auch auf dem offiziellen Webportal des ukrainischen Parlaments fehlen jegliche Informationen dazu.
Vermutlich diente der vor einigen Tagen eingebrachte Gesetzentwurf zum Unterricht in den Sprachen nationaler Minderheiten als Inspiration für diese Falschmeldung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die ukrainische Sprache die Hauptsprache im Unterricht bleibt, jedoch wird in Schulen, in denen mehr als 50 % der Schüler in einer Minderheitensprache unterrichtet werden, das Recht auf deren Verwendung garantiert – dabei handelt es sich ausschließlich um die Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten. Solche Schulen können den Status einer „Einrichtung einer nationalen Minderheit“ erhalten und Änderungen an den Lehrplänen vornehmen, um die kulturelle und nationale Identität zu bewahren. Zudem haben Eltern das Recht auf eine Übersetzung der Bildungsunterlagen in die Minderheitensprache sowie die Möglichkeit, die Liste der Fächer, die auf Ukrainisch unterrichtet werden, schriftlich zu erweitern. Ungarn hatte die Verabschiedung eines solchen Gesetzes schon seit langem als Bedingung für die Aufhebung des Vetos gegen die Verhandlungen über den EU-Beitritt der Ukraine gefordert. Nach Angaben der ungarischen Außenministerin Anita Orbán wird erwartet, dass der Gesetzentwurf bereits im Oktober vom Obersten Rat verabschiedet wird. Dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge ist also von keinen „drei Kategorien“ von Bürgern die Rede; er regelt lediglich den Bereich der Schulbildung und nicht die alltägliche Kommunikation.
Das Gesetz der Ukraine legt die ukrainische Sprache als einzige Staatssprache in allen öffentlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens fest: Das bedeutet, dass die Verwendung der ukrainischen Sprache in staatlichen Behörden und lokalen Selbstverwaltungsorganen, in Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts-, Kultur- und Gesundheitswesens, in den Medien, im Dienstleistungssektor, im Verkehrswesen sowie in Gerichtsverfahren verpflichtend ist. Gleichzeitig erstreckt sich die Geltung des Gesetzes nicht auf die private Kommunikation – im Alltag kann jeder jede Sprache sprechen, einschließlich der Sprachen nationaler Minderheiten oder des Russischen. Das von Propagandisten erfundene Gesetz zur Einteilung der Bürger der Ukraine in drei Kategorien wäre nicht nur verfassungswidrig und rechtlich nichtig, sondern auch völlig undurchführbar: Die Regierung verfügt weder über die Möglichkeiten noch über die Ressourcen, um zu überwachen, welche Sprache jeder Bürger im Alltag verwendet, und ihm je danach unterschiedliche Rechte zu gewähren.
Weitere Beispiele für Desinformation zum Thema Sprache haben wir kürzlich in den Artikeln „Fake: Im Perinatalzentrum von Lemberg wird Gebärenden ‚das Schreien auf Russisch verboten‘“ und „Fake: In Lemberg hat ein Kellner moldauische Staatsbürgerinnen wegen der russischen Sprache geschlagen“ analysiert.



